Berufsunfähigkeitsversicherung - Schützen Sie Ihre wertvolle Arbeitskraft ! Lassen Sie sich nicht aus der Bahn werfen !
Jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig*
Neun von zehn Renten werden wegen Krankheit beantragt - nur eine wegen Unfall. Erkrankungen des Bewegungsapparates sind dabei die häufigsten Ursachen. Lassen Sie Ihre Arbeitskraft ausreichend absichern, um Ihnen ein sorgenfreies Leben zu gewährleisten.
Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir Ihnen hierfür maßgeschneiderte Lösungen an und vergleichen für Sie, die Produkte am Markt.Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht im geringsten aus.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie vom Gesetzgeber eine Erwerbsminderungsrente. Dabei wird zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente unterschieden
- Volle Erwerbsminderungsrente: Ca. 29 bis 34% des Bruttoeinkommens; weniger als 3 Stunden arbeitsfähig.
- Halbe Erwerbsminderungsrente: Ca. 14 bis 17 % des Bruttoeinkommens; zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig.
Bei der Prüfung der Arbeitsfähigkeit reicht es aus, dass Sie theoretisch noch arbeiten könnten. Ein freier Arbeitsplatz muss nicht zur Verfügung stehen.
Selbstständige gehen in der Regel leer aus.
Wer als Selbständiger freiwillig in die Rentenkasse einzahlt, glaubt damit abgesichert zu sein. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht allerdings nur, wenn:
- vor dem 01. Januar 1984 fünf Beitragsjahre liegen
- danach Monat für Monat lückenlos Beiträge gezahlt werden
Berufsanfänger bekommen in der Regel gar nichts
Wurden noch keine 5 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, erhalten Sie in der Regel keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
*durchschnittliche Angaben